Koalition legt Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität vor

Im Kampf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 19/17741). Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke vor. Sie sollen ein System einrichten, mit dem bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Über den Entwurf wird der Bundestag am 12.03.2020 in erster Lesung erstmals debattieren, wie die Bundestagspressestelle am 11.03.2020 mitteilte.

Eckpunkte zur Meldepflicht

Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Die Meldepflicht setzt des Weiteren voraus, dass die Anbieter durch eine nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereichte Beschwerde von Nutzern auf nach deren Ansicht strafbare Inhalte aufmerksam gemacht werden und die Anbieter nach Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Inhalt im vorgenannten Sinn strafbar ist. Zudem soll der Straftatbestand erweitert werden.

Koalition sieht Verrohung der Kommunikation

Wie es in dem Entwurf heißt, ist im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten. So äußerten sich Personen immer öfter allgemein, vor allem aber gegenüber gesellschaftlich und politisch engagierten Personen in einer Weise, die gegen das geltende Strafrecht verstoße und sich durch stark aggressives Auftreten, Einschüchterung und Androhung von Straftaten auszeichne. Dadurch werde nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.

Hemmschwelle abgesunken

In der Öffentlichkeit stehende Personen und für das Gemeinwesen aktive Repräsentanten würden zum Beispiel nach einer politischen Äußerung mit diffamierenden Äußerungen oder Morddrohungen überzogen, oder es werde zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Mit diesen oft über einen langen Zeitraum für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinke allgemein die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. In diesem verrohten Umfeld komme es schon jetzt dazu, dass bestimmte Meinungen aus Sorge vor solchen Reaktionen nicht mehr geäußert werden. Damit seien der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet, heißt es im Entwurf weiter.

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2020.