Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für Bundesbeamte vorgelegt

Beamte des Bundes und Soldaten können mit höheren Bezügen rechnen. Dies geht laut Mitteilung des parlamentarischen Pressedienstes vom 05.09.2018 aus einem "Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020" (BT-Drs. 19/4116) hervor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. 

Übernahme des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund

Danach sollen die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund zum 01.03.2018 und zum 01.04.2019 sowie zum 01.03.2020 linear angehoben werden. Damit werde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bund vom 18.04.2018 zeitgleich und systemgerecht übernommen, heiße es in der Vorlage weiter. Die Erhöhung im Jahr 2018 berücksichtige einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. 

Erhöhung in drei Schritten 

Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge den Angaben zufolge im Ergebnis zum 01.03.2018 um 2,99 Prozent, zum 01.04.2019 um 3,09 Prozent und zum 01.03.2020 um 1,06 Prozent. Die Empfänger von Dienstbezügen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6 erhalten laut Vorlage im Jahr 2018 ergänzend eine einmalige Zahlung in Höhe von 250 Euro. Die Anwärterbezüge erhöhen sich laut Vorlage zum 01.03.2018 um 50 Euro und zum 01.03.2019 um weitere 50 Euro. 

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2018.

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