Haft für Männer mit Nagellack? Empörung über türkischen Gesetzentwurf

Die türkische Regierung vertritt ein sehr konservatives Familienbild. Ein nun publik gewordener Gesetzentwurf droht nicht nur die Rechte von Transmenschen massiv zu beschneiden, sondern die aller Menschen, die sich nicht den traditionellen Geschlechterrollen entsprechend verhalten.

Opposition, Juristinnen und Juristen sowie Interessengruppen schlagen bereits Alarm. Offiziell eingebracht wurde der Gesetzentwurf, der Medienberichten zufolge von der Regierung stammen soll, allerdings noch nicht.

In dem inoffiziellen Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es etwa: Eine Person, "die öffentlich dazu ermutigt, es lobt oder fördert, sich gegen das angeborene biologische Geschlecht und die allgemeine Moral zu verhalten", werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft. Der Entwurf sieht zudem Haftstrafen von bis zu vier Jahren für nicht-heterosexuelle Paare vor, wenn diese eine symbolische Hochzeit abhalten. Gleichgeschlechtliche Ehen sind in der Türkei nicht erlaubt.

Bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen soll das Mindestalter laut dem Entwurf von 18 auf 21 Jahre angehoben werden. Betroffene müssen nach dem Entwurf zusätzlich zu einer gerichtlichen Erlaubnis und einem psychologischen Gutachten ihre dauerhafte Unfruchtbarkeit durch ein Attest nachweisen, das ein vom Staat zugelassenes Krankenhaus ausstellen soll. Zur Begründung heißt es unter anderem, damit solle die "Institution der Familie" geschützt werden. Die regierende Partei AKP hat 2025 als das "Jahr der Familie" ausgerufen.

Gökce Gökcen, Politikerin der oppositionellen CHP-Partei, kritisierte den Entwurf scharf. Wenn ein Mann einen Rock oder Nagellack trage, könne das demnach bereits als Straftat gewertet werden. Den Entwurf nannte sie wegen seiner vagen Formulierungen eine "Bedrohung für die Menschenrechte". Die Organisation für LGBT-Rechte in der Türkei Kaos GL sieht in der Vorlage mehrfachen Rechtsbruch, der die "Existenz" vieler Menschen kriminalisiere. Wie und ob der Entwurf ins Parlament eingebracht wird, ist noch unklar.

Redaktion beck-aktuell, bw, 4. März 2025 (dpa).

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