Gesetzentwurf zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf vorgelegt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 10.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie veröffentlicht und an die Länder und interessierte Kreise übersandt. Mit dem Gesetz sollen das Kaufgewährleistungsrecht in Europa weiter vereinheitlicht und die Verbraucherrechte gestärkt werden, etwa durch ein Update-Recht bei digitalen Produkten.

Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels

Ziel des Referentenentwurfs sind die Förderung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels und die Ausnutzung des Wachstumspotenzials des Online-Handels. Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen profitierten von einheitlichen Gewährleistungsregeln, argumentiert das Ministerium, weil die Kosten für die Anpassung von Verträgen geringer ausfielen. Durch die Förderung des grenzüberschreitenden Handels sollen den Händlern weitere Absatzmöglichkeiten und den Verbrauchern eine größere Produktvielfalt mit attraktiveren Preisen eröffnet werden.

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf künftig für ein Jahr

Mit dem Gesetz soll außerdem eine Update-Pflicht für Verkäufer von digitalen Produkten gegenüber Verbrauchern eingeführt werden, um so eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit von digitalen Gütern zu gewährleisten. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, stärke aber insbesondere auch die Gewährleistungsrechte der Verbraucher, so Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Trete nach dem Kauf einer Sache ein Mangel auf, so werde künftig ein Jahr statt bisher gemäß § 477 BGB sechs Monate nach dem Kauf vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt.

Sonderbestimmungen bei der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente

Der Gesetzentwurf sieht außerdem Sonderbestimmungen für Sachen vor, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist. So muss der Verkäufer etwa dafür Sorge tragen, dass die in der Sache integrierten digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.

Ergänzung der Garantiebestimmungen

Schließlich soll eine Garantieerklärung den VerbraucherInnen künftig auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Aus der Garantieerklärung muss zudem deutlich hervorgehen, dass eine Garantie die daneben bestehenden Gewährleistungsrechte unberührt lässt und die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte unentgeltlich ist.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2020.