Chance auf mehr Teilhabe für interessierte Bürger
Wie die Regierung in der Vorlage darlege, seien Daten, die elektronisch verarbeitet werden können, "eine wertvolle Ressource, wenn sie transparent gemacht werden". Diese sogenannten offenen Daten eröffneten die Chance auf mehr Teilhabe interessierter Bürger und eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden mit diesen. Zudem könnten sie Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen bedeuten.
Prinzip offener Daten bedarf gesetzlicher Regelung
Gegenwärtig bestehe "die Gefahr, dass Deutschland aus den Chancen, die die Bereitstellung von elektronischen Daten der Behörden als offene Daten bietet, keinen Nutzen zieht". Zwar habe die Bundesregierung "eine Initiative gestartet, um dem Prinzip der offenen Daten zum Durchbruch zu verhelfen, doch sollte der gewünschte Kulturwandel in der Verwaltung durch eine gesetzliche Regelung begleitet werden". Wolle Deutschland "die Vorteile offener Daten in vollem Umfang nutzen können", müsse dieser Prozess durch gesetzliche Regelungen vorangetrieben werden.
Orientierung an Open-Data-Prinzipien
Mit der Neuregelung sollen "elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung transparent und öffentlich zugänglich gemacht werden", heißt es in der Vorlage weiter. Mit dem Gesetz werde die Grundlage für die aktive Bereitstellung von Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen. Um dem "Anspruch auf eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden", orientiere sich die Regelung an "international anerkannten Open-Data-Prinzipien".