Gesetzentwurf: Regierung plant Änderungen im Straßenverkehrsrecht

Die Bundesregierung plant Änderungen im Straßenverkehrsrecht und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10882) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 23.01.2017 mit. Der Entwurf sieht unter anderem die Anpassung der Gültigkeitsdauer der nationalen güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis für Transportunternehmer an das europäische Recht, die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für die Speicherung von Verstößen des Unternehmers und des Verkehrsleiters und die Verlängerung der Aufbewahrungsmöglichkeit von Lenkzeitunterlagen zur Vereinfachung der Nachweispflichten nach dem Mindestlohngesetz vor.

Güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis stets nur noch für 10 Jahre zu erteilen

Hinsichtlich der güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnis weist die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung auf derzeit bestehende Diskrepanzen zum EU-Recht hin. In Deutschland werde die Erlaubnis erstmalig mit der Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werde sie zeitlich unbefristet wiedererteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt. Eine EU-Gemeinschaftslizenz habe hingegen immer nur die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Um eine Angleichung zu erreichen, die aus Gründen der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer erforderlich sei, solle nun künftig die Erlaubnis auch nur noch für zehn Jahre erteilt werden. Inhaber unbefristeter Erlaubnisse könnten diese aber weiterhin unbefristet nutzen, schreibt die Regierung.

Festlegung von Voraussetzungen für Überprüfung des Fahrtenschreibers

Das geplante Gesetz soll außerdem die Voraussetzungen festlegen, unter denen die zuständige Behörde zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer die Überprüfung des Fahrtenschreibers durch eine amtlich anerkannte Stelle anordnen darf, "wenn hinreichende Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Fahrtenschreiber nicht vorschriftsmäßig funktioniert". Konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion könnten sich der Vorlage zufolge insbesondere aus den Auswerteergebnissen der Analysesoftware ergeben, die von den zuständigen Behörden im Rahmen von Verkehrskontrollen zum Auslesen der vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten eingesetzt wird.

Anpassung der Kabotagebestimmung im Güterkraftverkehrsgesetz - Redaktionelle Änderungen

Zudem soll die Kabotagebestimmung im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) angepasst werden. Weiter sieht der Entwurf im GüKG, im Fahrpersonalgesetz, im Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, im Straßenverkehrsgesetz und im Gesetz über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vor.

Regierung will "Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug" prüfen

Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme die Aufnahme eines "Verbots des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug" in den Gesetzentwurf. Der Transportunternehmer könne dadurch verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen, schreibt die Länderkammer zur Begründung. Die Bundesregierung räumt in ihrer Gegenäußerung ein, dass im Hinblick auf den Ort, an dem die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit verbracht wird, Regelungsbedarf besteht. Sie werde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens das Anliegen des Bundesrates weiter prüfen, heißt es in der Vorlage.

Redaktion beck-aktuell, 23. Januar 2017.