Gesetzentwurf: Allein Passämter sollen Fotos für Pass und Personalausweis machen dürfen

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, soll das Foto künftig direkt bei der zuständigen Behörde machen lassen müssen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums "zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen" vor. Anlass ist die Sorge vor Bildmanipulationen durch sogenanntes Morphing. Dabei werden mehrere Fotos zum Bild eines einzigen Gesichts verschmolzen. "Ist ein auf dem Pass enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine dritte Person, deren Gesichtszüge im Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen", heißt es im Gesetzentwurf.

Selbstbedienungsterminals geplant

Es sei nötig, die Dokumente fälschungssicher zu gestalten, damit deutsche Bürger auch in Zukunft visafrei in die meisten Staaten reisen könnten, argumentiert das Ministerium. Deshalb ist dem Gesetzentwurf zufolge künftig das Lichtbild "in Gegenwart eines Mitarbeiters" aufzunehmen und "elektronisch zu erfassen". Geplant sind "Selbstbedienungsterminals" bei den insgesamt 5.500 Pass- und Ausweisbehörden in Deutschland.

Einzelhandel fürchtet Umsatzeinbußen

Der Einzelhandel fürchtet indes Umsatzeinbrüche. "Da die Fotohändler mit der Erstellung der Passbilder nicht nur den höchsten Deckungsbeitrag erzielen, sondern dieser Service auch maßgeblich für Kundenfrequenz in den Geschäften sorgt, würde dieser Plan Millionenumsätze im Handel vernichten", schrieben der Präsident des Handelsverband Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, und der Vorsitzende des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT), Frank Schipper, am 06.01.2020 in einem Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU). "Angesichts der ohnehin angespannten Lage im stationären Einzelhandel stellt dies eine existenzielle Bedrohung für viele mittelständische Unternehmen dar."

Neuregelung könnte 2022 greifen

Betroffene Verbände haben noch bis Ende Januar 2020 Zeit für eine Stellungnahme. Danach berät die Bundesregierung intern, bevor sie einen Kabinettsbeschluss fasst. Die Neuerungen sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten – falls Bundestag und Bundesrat innerhalb der kommenden Monate zustimmen also ungefähr im Sommer 2022.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2020 (dpa).