Ausnahme im Vergaberecht wird präzisiert
Laut Ministerium enthält der "Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik" Anpassungen in zwei Bereichen des Vergaberechts: Im Bereich Verteidigung und Sicherheit würden es rechtliche Konkretisierungen den Beschaffungsstellen erleichtern, insbesondere bei kurzfristig erforderlicher Ausrüstungsbeschaffung das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Bereits nach geltendem Recht bestehe eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen seien. Mit der angestrebten Gesetzesänderung werde präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden.
Einführung einer bundesweiten Vergabestatistik
Gleichzeitig enthalte der Entwurf die notwendigen Regelungen für eine datenbasierte Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung. Mit der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik 2020 würden künftig erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetzentwurf würden alle notwendigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen, damit das Statistische Bundesamt mit der Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten im Laufe des Jahres 2020 beginnen könne.