Gesetzentwurf: Mehr Kompetenzen für den Bund zur Bekämpfung epidemischer Lagen

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie soll der Bund - zunächst für ein Jahr - mehr Kompetenzen erhalten. Dazu hat das Bundeskabinett am 23.03.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach kann die Regierung unter bestimmten Voraussetzungen eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellen, womit mehr bundesweite Eingriffsbefugnisse für den Bund verbunden sein sollen. Auch einen Entschädigungsanspruch bei Kita- oder Schulschließlungen enthalte der Entwurf.

Voraussetzungen für "epidemische Lage von nationaler Tragweite“

Mit dem Gesetz werde vor allem das Infektionsschutzgesetz geändert, erläutert die Regierung. Es enthalte weitreichende Befugnisse, um übertragbare Krankheiten zu bekämpfen. Nach bisher geltender Gesetzeslage befänden im Wesentlichen die Länder in eigener Verantwortung über Art und Umfang entsprechender Maßnahmen. Nun solle der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Die Bundesregierung solle künftig eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellen können. Voraussetzung für die Feststellung einer solchen Lage sei, dass die WHO eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen habe und es zu befürchten stehe, dass eine bedrohliche übertragbare Krankheit nach Deutschland eingeschleppt werde oder dass eine dynamische Ausbreitung einer solchen Krankheit über mehrere Bundesländer drohe.

Bund erhält zeitlich begrenzt mehr Kompetenzen

Im Fall einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ könne der Bund dann Anordnungen treffen, die beispielsweise den grenzüberschreitenden Personenverkehr beschränkten oder Maßnahmen festlegten, um die Identität und den Gesundheitszustand von Einreisenden festzustellen. Zudem könnten durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, mit Medizinprodukten, sowie mit Produkten zur Desinfektion und Labordiagnostik getroffen werden. Außerdem seien Maßnahmen möglich, um die personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu stärken - insbesondere, indem etwa Pflegekräfte eingesetzt werden könnten, um bei der Bekämpfung des Krankheitsgeschehens mitzuwirken. Diese neuen Befugnisse erhalte der Bund nur zeitlich begrenzt, solange diese Lage fortbestehe.

Verschärfung zunächst nur ein Jahr gültig

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes auf ein Jahr begrenzen. "Wir sind mit den Fraktionen im Deutschen Bundestag übereingekommen, die zusätzlichen Befugnisse des Bundes im Infektionsschutzgesetz nun erstmal zeitlich auf ein Jahr zu begrenzen", sagte Spahn am 24.04.2020 der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Direkt nach der Krise werden wir dem Bundestag einen umfassenden Bericht vorlegen, was gesetzlich und organisatorisch dauerhaft für künftige Krisen dieser Art geändert werden muss." Eine entsprechende Forderung hatte FDP-Fraktionschef Christian Lindner aufgestellt. "Damit konnten zunächst einmal unsere Bedenken ausgeräumt werden, dass das Parlament ausgehebelt werden könnte", sagte Lindner nun der Deutschen Presse-Agentur.

Entschädigungsanspruch bei Kita- und Schulschließung

Zusätzlich enthalte der Gesetzentwurf Regelungen darüber, dass der Verdienstausfall von solchen Eltern ausgeglichen wird, die ihre Kinder - wegen einer auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes behördlich angeordneten Schließung von Schulen und Kindertagesstätten - selbst betreuen müssen. Voraussetzung sei, dass es an zumutbaren und möglichen Betreuungsalternativen mangele. Anspruch auf Entschädigung gebe es, wenn Kinder das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und hilfebedürftig sind.

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2020.