Gesetzentwurf: Kabinett beschließt Masern-Impfpflicht

Das Bundkabinett will Kinder besser vor Masern schützen. Dafür hat es am 17.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen. Danach ist künftig beim Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie zum Beispiel eine Kindertagesstätte oder Schule, eine vollständige Masern-Schutzimpfung des Kindes nachzuweisen. Auch Personen, die dort arbeiten, müssen geimpft sein.

Regelung gilt auch für Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte

Die Impflicht gilt auch für Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten wollen. Nach der geplanten Neuregelung müssen außerdem in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sowohl Bewohner als auch dort Tätige die Impfungen nachweisen.

Nur eng begrenzte Ausnahmen

Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission seien nur Personen mit medizinischen Kontraindikationen und Personen, die vor 1970 geboren sind, von der Impfpflicht ausgenommen. Das gelte auch für Personen, die die Krankheit bereits nachgewiesenermaßen durchlitten haben. Der Nachweis könne durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden.

Bei Nichtbeachtung der Impfpflicht drohen Bußgelder

Kinder, die schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und Personen, die dort bereits tätig sind, müssen den Nachweis nach dem Entwurf bis zum 31.07.2021 erbringen. Nicht geimpfte Kinder könnten vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Das Bußgeld soll auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden können, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Gleiches gelte für nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften und für nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte.

Dokumentation von Schutzimpfungen künftig auch elektronisch möglich

Die Dokumentation von Schutzimpfungen soll künftig auch in elektronischer Form möglich sein. Patienten könnten damit auch automatisiert an Termine für Folge- und Auffrischimpfungen erinnert werden.

Vereinbarungen über Kostenerstattung

Damit der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wieder verstärkt freiwillige Reihenimpfungen in Schulen durchführen kann, werden die Krankenkassen verpflichtet, mit dem ÖGD Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten für diese Impfungen zu treffen.

Neuregelung soll ab März 2020 gelten

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll nach den Plänen des Kabinetts verstärkt über Schutzimpfungen informieren. Dafür sollen Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Das Gesetz soll am 01.03.2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2019.