Umsetzung europäischer Vorgaben
Mit dem geplanten Gesetz soll die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) umgesetzt werden. Zudem will die Bundesregierung Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 600/2014/EU schaffen sowie Vorgaben einer Delegierten Richtlinie (DR MiFID II) kodifizieren. Änderungen sind unter anderem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen.
Stärkere Regulierung des Hochfrequenzhandels
Im WpHG werden unter anderem im neuen Abschnitt 11 (vorher Abschnitt 6) die geänderten Verhaltens- und Organisationspflichten der umzusetzenden Richtlinie normiert. Neu eingeführt werden Abschnitte, die die Überwachung von Positionslimits bei Warenderivaten und zur Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste regeln. Der Hochfrequenzhandel im Speziellen sowie der algorithmische Handel im Allgemeinen sollen künftig stärker reguliert werden.
Neue Befugnisse für die BaFin
Zudem werden im WpHG sowie im Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz, dem Kapitalanlagebuch und dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Kataloge der Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert und Bußgeldrahmen erhöht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll über Änderungen im zweiten Abschnitt des WpHG zudem neue Befugnisse erhalten.