Gesetzentwurf für Zweite Finanzmarktnovelle in Bundestag eingebracht

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung europäischer Vorgaben den Entwurf eines Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (BT-Drs. 18/10936) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 24.01.2017 mit. Der Entwurf sieht unter anderem eine strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels, eine stärkere Überwachung von Warenderivaten durch Einführung von Positionslimits und Positionskontrollen und eine Ausweitung der Verhaltens-  und Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor.

Umsetzung europäischer Vorgaben

Mit dem geplanten Gesetz soll die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU) umgesetzt werden. Zudem will die Bundesregierung Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 600/2014/EU schaffen sowie Vorgaben einer Delegierten Richtlinie (DR MiFID II) kodifizieren. Änderungen sind unter anderem im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), dem Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch vorgesehen.

Stärkere Regulierung des Hochfrequenzhandels

Im WpHG werden unter anderem im neuen Abschnitt 11 (vorher Abschnitt 6) die geänderten Verhaltens- und Organisationspflichten der umzusetzenden Richtlinie normiert. Neu eingeführt werden Abschnitte, die die Überwachung von Positionslimits bei Warenderivaten und zur Aufsicht über Datenbereitstellungsdienste regeln. Der Hochfrequenzhandel im Speziellen sowie der algorithmische Handel im Allgemeinen sollen künftig stärker reguliert werden.

Neue Befugnisse für die BaFin

Zudem werden im WpHG sowie im Kreditwesengesetz, dem Börsengesetz, dem Kapitalanlagebuch und dem Versicherungsaufsichtsgesetz die Kataloge der Ordnungswidrigkeitstatbestände erweitert und Bußgeldrahmen erhöht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll über Änderungen im zweiten Abschnitt des WpHG zudem neue Befugnisse erhalten.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2017.

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