Die Novellierung des Europolgesetzes sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (BT-Drs.: 18/11502) vor, mit dem das deutsche Recht an die EU-Verordnung aus dem Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden soll. Danach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden.
Zugriff für Bundespolizei, Länderpolizeien und Zollfahndungsdienst
Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, erfolgten derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet. Entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen dafür.
Zugang zu Analysedaten in Bezug auf neue kriminelle Methoden
Daneben wird den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel".
Redaktion beck-aktuell, 17. März 2017.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes (BT-Drs.: 18/11502) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-aktuell
Stock/Goger, Cybercrime – Herausforderung für die internationale Zusammenarbeit, ZRP 2017, 10
Aus dem Nachrichtenarchiv
Antrag: Nordrhein-Westfalen will Darknet-Händler schneller und besser verfolgen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.11.2016,
becklink 2004949
Datenklau und Cyberattacke: Kriminelle im Netz fordern Polizei heraus, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.02.2013, becklink 1024987