Gesetzentwurf für Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz beschlossen

Bei Ermittlungen in Doping-Fällen sind die Ermittlungsbehörden in besonderer Weise auf Informationen von Sportlern und ihrem Umfeld angewiesen. Dem trägt die Bundesregierung Rechnung, indem sie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen hat, mit dem eine Kronzeugenregelung eingeführt werden soll. Die am Gesetzentwurf beteiligten Bundesministerien der Justiz, der Gesundheit und des Innern haben sich dazu am 24.03.2021 in einer gemeinsamen Mitteilung geäußert.

Lambrecht: Ermittlungen erleichtern

Für Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Doping ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht. "Das Anti-Doping-Gesetz ist ein deutliches Zeichen des Rechtsstaats für einen sauberen und fairen Sport." Aber dies reiche nicht aus. Mit der jetzt auf den Weg gebrachten spezifischen Kronzeugenregelung sollen laut Lambrecht Insider ermutigt werden, Doping offenzulegen. "Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern."

Seehofer: Anreize für Hinweisgeber

"Mit der Kronzeugenregelung wollen wir die Schattenwelt des Sports genauer ausleuchten", erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Pressemitteilung. Sport lebe von fairem Wettbewerb und dürfe nicht durch unfaire Einflussnahme sabotiert werden. Das neue Anti-Doping-Gesetz setzt laut Seehofer Anreize für Hinweisgeber, mit den Behörden zu kooperieren, um den Dopingsumpf auszutrocknen.

Spahn: Mildere Strafen bei Mithilfe

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weist darauf hin, dass Doping nicht nur unfair sei, sondern auch die Gesundheit gefährde. Deshalb sei es richtig, mit der Kronzeugenregelung einen weiteren Anreiz zu schaffen, um gegen das abgeschottete Dopingsystem vorzugehen. "Wer mithilft, das kriminelle System hinter dem Doping aufzudecken, sollte milder bestraft werden."

Dopingermittlungen oft schwierig

Ermittlungen in Doping-Fällen seien deshalb so schwierig, weil es sich um geschlossene Strukturen handele, in denen nur schwer ohne Insiderinformationen ermittelt werden könne, erläutert das Bundesjustizministerium.

Strafmilderung oder Straffreiheit

Das Ziel sei, einen sichtbaren Anreiz für Täter zu schaffen, Informationen über dopende Leistungssportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Dazu solle – in Anlehnung an § 31 BtMG – eine zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe eingeführt werden.

Anti-Doping-Gesetz seit 2015 in Kraft

Mit dem Anti-Doping-Gesetz sei im Dezember 2015 erstmalig eine Strafbarkeit für Leistungssportler geschaffen worden, die Dopingmittel oder Dopingmethoden anwenden, um sich Vorteile in einem Wettbewerb des organisierten Sports zu verschaffen. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Die gewerbsmäßige Herstellung oder der Handel mit Dopingmitteln sei ebenso wie die Abgabe an Jugendliche ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe unter Strafe gestellt.


Redaktion beck-aktuell, 24. März 2021.