Gesetzentwurf für höhere Steuern auf baureife Grundstücke in Bundestag eingebracht

Städten und Gemeinden soll im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke ermöglicht werden, um diese über solche steuerlichen Anreize für eine Bebauung zu mobilisieren. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (BT-Drs. 19/13456) vor, wie der parlamentarische Pressedienst am 01.10.2019 mitgeteilt hat. 

Grundstücksspekulationen entgegenwirken

In dem Entwurf wird auch auf den erheblichen Wohnungsmangel insbesondere in Ballungsgebieten hingewiesen. Dort heißt es, die damit verbundene Wertentwicklung von Grundstücken werde vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Diese Grundstücke würden nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung würden diese Grundstücke nicht zugeführt. Trotz des damit vorhandenen Baulands werde der erforderliche Wohnungsbau ausgebremst. Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken gebe es künftig ein wichtiges Instrument, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland für die Bebauung zu mobilisieren. So könnten wichtige Impulse für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden gegeben werden, heißt es in dem Entwurf. Der Entwurf ist inhaltlich identisch mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11086.

Redaktion beck-aktuell, 1. Oktober 2019.