Ziel: Stärkung der Sicherheit der Luftfahrt
Pekinger Übereinkommen und Pekinger Protokoll sind das Ergebnis kollektiver Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, widerrechtliche Handlungen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Luftfahrt bedeuten, wirksam zu verfolgen und so auch einen weiteren Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten.
Regelungen für Fall widerrechtlicher Inbesitznahme eines Luftfahrzeugs
In den Verträgen enthalten sind daher Vorgaben zu Straftatbeständen sowie Regelungen zu Gerichtsbarkeit, Auslieferung und Rechtshilfe, die auf bestimmte Handlungen, wie etwa die widerrechtliche Inbesitznahme eines Luftfahrzeugs oder den Abwurf bestimmter gefährlicher Stoffe aus einem Luftfahrzeug Anwendung finden sollen. Entsprechende Vorschriften sind im deutschen Recht bereits enthalten, so dass Deutschland sowohl dem Übereinkommen als auch dem Protokoll ohne Änderungen des nationalen Rechts beitreten kann.