Keine Sonderbehandlung mehr für E-Scooter: Justizministerium plant strengere Haftung

Noch sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Wenn es nach dem Justizministerium geht, nicht mehr lange. Ein neuer Gesetzesentwurf soll die Haftung verschärfen.

Bisher profitierten E-Scooter von einer Ausnahmeregelung für langsam fahrende Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern. Für die gilt die sogenannte Halterhaftung nicht. Das habe zur Folge, so das Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, dass Geschädigte bei Unfällen mit E-Scootern für die Geltendmachung ihrer Ansprüche darauf angewiesen seien, ein Verschulden insbesondere des Fahrers oder der Fahrerin beweisen zu können. In der Praxis sei das oft schwer, allein die verantwortliche Person zu ermitteln, bereits oft Probleme. Die Geschädigten gingen daher oft leer aus.

Ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums soll Abhilfe bringen. Die Haftungsregeln für E-Scooter sollen deutlich verschärft werden. Insbesondere E-Scooter von Sharing-Anbietern seien oft in Unfälle verwickelt, deren Anbieter müssten stärker in die Pflicht genommen werden, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig. Die Anbieter erzielten Einnahmen mit den Scootern, daraus erwachse auch Verantwortung. Es dürfe nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen blieben.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern sei in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen, so die Ministerin weiter. Von 2020 bis 2024 hätten sich die Unfallzahlen mehr als verdoppelt. 2024 habe es mehr als 12.000 Unfälle mit E-Scootern gegeben. Auch die Zahl der durch solche Unfälle geschädigten Dritten nehme zu.

Gleiche Haftungsregeln wie für Autos

Künftig sollten Halter von E-Scootern für Schäden haften, egal ob sie ein Verschulden treffe oder nicht (sogenannte Gefährdungshaftung). Zu den Halterinnen und Haltern von E-Scootern zählten nicht nur Privatpersonen, sondern vor allem auch Unternehmen, die E-Scooter in Großstädten vermieten. Für Fahrerinnen und Fahrer solle eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten. Sie würden nach den neuen Regelungen dann haften, wenn sie sich nicht entlasten könnten. So könnten Geschädigte leichter Schadensersatz erhalten, der wie bisher über die gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung abgewickelt werden könne. Im Ergebnis würden für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregelungen gelten wie für Unfälle mit Autos.

Die Änderungen sollen auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Ausnahmen von der Gefährdungshaftung würden aber weiterhin zum Beispiel für Nutzfahrzeuge der Bau- und Landwirtschaft oder motorisierte Krankenfahrstühle bestehen.

Der Referentenentwurf sei am Dienstag an die Länder und Verbände versendet worden, teilte das Ministerium mit. Bis zum 16. Januar 2026 bestehe nun die Möglichkeit, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen.

Redaktion beck-aktuell, kw, 2. Dezember 2025 (dpa).

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