Gesetzentwurf des Bundesrates zu Commercial Courts abgelehnt

Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einführung sogenannter Commercial Courts abgelehnt. Gegen die Vorlage stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der AfD bei Zustimmung der Fraktionen von CDU/CSU und Die Linke. Vertreter der Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass das Bundesjustizministerium am Vortag einen Referentenentwurf zu dem Thema veröffentlicht hatte.

OLG-Senate für Handelsverfahren mit internationalem Bezug

Mit dem Gesetzentwurf zielt die Länderkammer darauf ab, die staatliche Ziviljustiz im Bereich des Wirtschaftsrechts – und mittelbar auch allgemein – nachhaltig zu stärken. Den Ländern solle unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Oberlandesgericht einen oder mehrere Senate einzurichten, vor denen Handelsverfahren mit internationalem Bezug und einem Streitwert von mehr als zwei Millionen Euro – bei entsprechender ausdrücklicher Gerichtsstandsvereinbarung – auch erstinstanzlich geführt werden können (Commercial Court).

Keine Mehrheit auch für Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Ebenfalls keine Mehrheit fand ein ähnlicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Die darin geforderten Commercial Courts sollen demnach für Handelssachen mit internationalem Bezug ab einem Streitwert von über zwei Millionen Euro zuständig sein. Dabei soll es die Möglichkeit geben, "das gesamte Verfahren einschließlich Verhandlung, Schriftsätze und Urteil in englischer Sprache zu führen". Für internationale Handelssachen, die nicht in die Zuständigkeit der vorgeschlagenen Commercial Courts fallen, sollen nach Willen der Union ferner spezialisierte Kammern an den Landgerichten entstehen.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2023.