Gesetzentwurf: Bundeswehr soll attraktiver Arbeitgeber bleiben

Die Bundeswehr soll nach den Plänen der Bundesregierung auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig, modern und attraktiv bleiben. Deshalb hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es nach der Mitteilung vom 27.02.2019, die personelle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr jederzeit zu gewährleisten. Dazu sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Soldaten verbessert werden.

Soldaten sollen besser abgesichert werden

Nach der geplanten Neuregelung sollen Soldaten leichter Berufssoldaten werden können. Das gelte insbesondere für dringend benötigte Spezialisten in der Laufbahn der Fachunteroffiziere. Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende sollen in der Rentenversicherung besser abgesichert werden. Das soll auch für Reservisten gelten. Zudem sei beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Härtefallregelung vorgesehen. Optimiert werden sollen laut Bundesregierung außerdem die berufsfördernden Maßnahmen für länger dienende Soldaten. Damit soll ihnen die Eingliederung in das zivile Erwerbsleben nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr erleichtert werden.

Bessere Betreuung nach Unfällen im Einsatz

Soldaten sollen auch bei sonstigen gefährlichen Einsätzen besser abgesichert werden. Bisher galt die Einsatzversorgung nur, wenn sie bei einem Auslandseinsatz innerhalb eines internationalen Mandates, zum Beispiel der Nato oder der Vereinten Nationen, geschädigt wurden. Auch für die Angehörigen der Soldaten sind nach den Plänen der Bundesregierung bei Unfällen Verbesserungen vorgesehen. Durch die Ergänzung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes könnten die Angehörigen in Therapien von Soldaten einbezogen werden, die im Einsatz geschädigt worden sind.

Redaktion beck-aktuell, 27. Februar 2019.

Mehr zum Thema