Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (BT-Drs.:19/4673) eingebracht. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden.
Bundesregierung will Risiken für betriebliche Altersversorgung verringern
Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger sollen besser informiert werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt. Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen sich in Zukunft auch intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist. "Die Richtlinie gibt damit wichtige Impulse für die Bewältigung von Herausforderungen wie zum Beispiel dem Niedrigzinsumfeld oder dem demographischen Wandel", erläutert die Bundesregierung.
Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:19/4673) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt.
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