Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat verfassten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung dem Bundestag vorgelegt (BT-Drs.:19/10992). Damit soll der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz verbessert und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. So soll unter anderem für die Verfolgung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand ein Adhäsionsverfahren eingeführt werden.
Mehr Rechtsschutz durch Adhäsionsverfahren
Dieses Verfahren eröffne die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche zusammen mit einem Verfahren des Primärrechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen. Der Rechtsschutz werde damit bürgerfreundlicher und effektiver ausgestaltet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren und der Verbesserung der personellen Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2019.
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrates mit der Stellungnahme der Bundesregierung (BT-Drs.:19/10992) finden Sie als pdf-Dokument auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.
Aus der Datenbank beck-online
Rebehn, Rechtsschutzpaket, zweiter Anlauf, DRiZ 2018, 370
Voßkuhle, Rechtsstaat und Demokratie, NJW 2018, 3154
Münch, Reuige Rückkehr zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht?, ZRP 2018, 193
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Justizminister: “Pakt für den Rechtsstaat” nur mit Bund finanzierbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 16.11.2018, becklink 2011493