Von der Neuregelung betroffen sind vor allem Vorschriften zur aufsichtsrechtlichen Tätigkeit der Anwalts- und Steuerberaterkammern sowie zur ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Berufsgerichten. Der Entwurf sieht darüber hinaus Erleichterungen und erweiterte Möglichkeiten bei der Zulassung vor. Zudem soll der Verbraucherschutz im Inkassorecht gestärkt werden.
Anpassungen bei Rechtsbehelfen im Aufsichtsrecht
Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht steht bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen eine klarere und kohärente Formulierung im Vordergrund. Dazu sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Patentanwaltsordnung und das Steuerberatungsgesetz angepasst werden.
Künftig soll einheitlich das Anwaltsgericht für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder zuständig sein, wobei die Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden soll. Zudem sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten missbilligenden Belehrung gelöst werden.
Verbraucherschutz bei Inkasso
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher soll insbesondere im Bereich des Inkassorechts verbessert werden. So sollen beispielsweise im Fall eines sogenannten Konzerninkassos künftig die Schutzvorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetz anwendbar sein. Bisher gelten diese nicht, wenn ein Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe offene Forderungen für andere Gesellschaften desselben Konzerns einzieht.
Notarielle Urkunden, ehrenamtliche Richter und Bürokratieabbau
Die Justiz verliert die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung notarieller Urkunden. Dafür sollen in Zukunft die Archivverwaltungen zuständig sein. Diese Zuständigkeit umfasst auch die Einsichtsbegehren – so soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.
Künftig sollen in das Zentrale Vorsorgeregister auch beglaubigte Abschriften von Vorsorgeverfügungen aufgenommen werden können, um eine verbesserte Information der Einsichtsberechtigten, etwa Ärztinnen und Ärzte, zu ermöglichen.
Außerdem sollen Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei den Berufsgerichten vereinheitlicht werden.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem verschiedene bürokratische Vereinfachungen vor. So soll die Abwicklung von Kanzleien modifiziert werden, wodurch die Belastung der Kammern verringert werden soll. Auch für Rechtsanwältinnen, Syndikusanwälte und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften sind bürokratische Erleichterungen geplant.
Ein Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht, konnte jedoch nicht mehr abgeschlossen werden. Der neue Gesetzentwurf wurde gegenüber dem früheren Entwurf punktuell modifiziert und um weitere Inhalte ergänzt.


