So soll das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe fortentwickelt werden, indem überflüssige Regeln abgeschafft werden und unnötige Bürokratie abgebaut wird. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verwies auf die Bedeutung von Anwälten, Notaren und Steuerberatern im Rechtsstaat. Der Entwurf werde mehr Verständlichkeit und klarere Strukturen schaffen. "Davon werden am Ende die Berufsträgerinnen und Berufsträger profitieren - und auch unser Rechtsstaat."
Im Bereich der Rechtsbehelfe im Aufsichtsrecht sollen die Regelungen bei den Rechtswegen und den verfahrensrechtlichen Bestimmungen insgesamt klarer und kohärenter gefasst werden. Dazu sollen Anpassungen in der BRAO, der PAO und dem StBerG vorgenommen werden.
Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein. In der PAO und dem StBerG sollen vergleichbare Änderungen vorgenommen werden. Zudem soll auf den Begriff der "Belehrung" künftig verzichtet und dieser durch den Begriff des "rechtlichen Hinweises" ersetzt werden. So sollen derzeit bestehende Probleme mit der gesetzlich nicht konkret geregelten sogenannten "missbilligenden Belehrung" gelöst werden.
Änderungen beim Wahlrecht der Berufskammern und im Bereich ehrenamtlicher Richter
Modifizierungen sieht der Entwurf auch beim Wahlrecht der Berufskammern vor. Er führt Regelungen zur Durchführung von Wiederholungswahlen für Vorstandswahlen der Berufskammern in der BRAO, der PAO und der BNotO ein. Diese orientieren sich an den Regelungen in § 44 Bundeswahlgesetz.
Vereinheitlicht werden sollen auch die Regelungen zur Berufung und Abberufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Die in der BRAO, PAO, StBerG, BNotO und WPO aufgeführten Regelungen sollen vor allem stringenter gefasst werden.
Und auch für Syndikusanwältinnen und -anwälte sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften sind im Entwurf bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Bei verschiedenen anderen Voraussetzungen für anwaltliche Tätigkeiten soll es zudem punktuelle Anpassungen geben.
Geänderte Verwahrung von notariellen Urkunden
Ferner soll die Zuständigkeit für die dauerhafte Verwahrung von notariellen Urkunden von der Justiz auf die Archivverwaltungen übertragen werden. Damit verbunden ist auch die Verantwortlichkeit für Einsichtsbegehren in diese Urkunden und Verzeichnisse. So soll insbesondere für Forschende die Einsicht deutlich vereinfacht werden.
Der Referentenentwurf wurde am Freitag an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 29.11.2024 Stellung zu nehmen.