Gesetzentwurf: Berechnung der Vergleichsmiete soll sich künftig an Sechs-Jahres-Zeitraum orientieren

Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Wie die Bundesregierung mitteilte, hat das Kabinett am 18.09.2019 einen Gesetzentwurf gebilligt, der den Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt Rechnung tragen soll. Konkret gehe es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden.

Reaktion auf stark angestiegene Mieten

Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen dadurch geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen seien die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das habe auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete geführt. Mit der neuen Regelung, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete getroffen hat, möchte sie einen gedämpften Anstieg bewirken.

Redaktion beck-aktuell, 18. September 2019.