Kabinett beschließt Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Das Bundeskabinett hat am 09.10.2019 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen beschlossen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Danach sollen Finanzverwaltung und Gesetzgeber mit der Neuregelung in die Lage versetzt werden, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und ungewollte Gestaltungsspielräume zügig zu schließen.

Anzeige muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen

Laut Ministerium verpflichtet das geplante Gesetz vor allem Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, dem Bundeszentralamt für Steuern grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle mitzuteilen, die sie konzipiert, organisiert oder verkauft haben. Sie müssten auch Angaben zum Nutzer der Steuergestaltungen mitteilen. Die Anzeige müsse nach der geplanten Neuregelung spätestens innerhalb von 30 Tagen an das Bundeszentralamt erfolgen, nachdem die Steuergestaltung zur Umsetzung bereitgestellt worden sei. Der automatische Austausch der Daten über mitteilungspflichtige Steuergestaltungen unter den Mitgliedstaaten solle über ein Zentralverzeichnis erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf werde die europäische Richtlinie (EU) 2018/822 in nationales Recht umgesetzt.

Redaktion beck-aktuell, 9. Oktober 2019.