Gesetzentwurf: Fotos für Pass und Personalausweis nur noch in digitaler Form
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Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Beides sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den das Kabinett am 03.06.2020 beschlossen hat. Die Neuregelung lässt den Bürgern die Wahl, ob sie sich für eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft.

Inhaber von Foto-Geschäften sahen Geschäftsmodell bedroht

Voraussetzung ist allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Der ursprüngliche Vorschlag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), die Fotos künftig grundsätzlich nur noch in der Behörde zu machen, hatte die Inhaber der Foto-Geschäfte auf den Plan gerufen. Sie sahen ihr Geschäftsmodell bedroht.

Biometriefähiger Reisepass für Kinder gilt sechs Jahre

Der Kinderausweis, der sofort ausgehändigt wird, soll nach dem Willen der Bundesregierung zwar nicht abgeschafft werden. Da er anstatt sechs Jahre künftig nur noch ein Jahr gültig sein soll, werden aber wohl viele Eltern gleich den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen. Dieser gilt dann sechs Jahre lang.

Fälschung von Ausweisen soll erschwert werden

Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Bundesinnenministerium, die Fälschung von Ausweisen zu erschweren. Außerdem soll verhindert werden, dass Verwaltungsbeamte Lichtbilder akzeptieren, die den Vorgaben zu biometrischen Fotos am Ende dann doch nicht genügen.

Zwei Fingerabdrücke für Ausweiskarte

Wer einen Personalausweis beantragt, soll künftig zudem verpflichtet werden, zwei Fingerabdrücke zu liefern, die in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit werde eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt, hieß es.

Auch X bei Geschlechtseintrag möglich

Menschen, die im Personenstandsregister nicht als weiblich oder männlich geführt werden, können laut Entwurf künftig auch im Reisepass oder in einem ausländerrechtlichen Dokument in das Feld "Geschlecht" ein X eintragen lassen. Sollten sie allerdings befürchten, auf Reisen aufgrund dieses Geschlechtseintrags diskriminiert zu werden, können sie sich auch dafür entscheiden, im Reisepass weiter "männlich" oder "weiblich" genannt zu werden, auch wenn im Personenstandsregister etwas anderes steht.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2020 (dpa).