Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/4810) vorgelegt, mit dem das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts ("Ehe für alle") aufgehoben werden soll. Mit dem Gesetz vom 20.07.2017 sei das Rechtsinstitut der Ehe in einer Form erweitert worden, die gegen das Grundgesetz verstoße, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Bundestagspressestelle am 09.10.2018 berichtete.
AfD: BVerfG-Rechtsprechung und GG sprechen gegen Ehe für alle
Im Grundgesetz sei klar die Absicht des Verfassungsgesetzgebers zu erkennen, die Ehe an die Geschlechterverschiedenheit der Ehepartner zu binden, so die AfD-Fraktion. Vor diesem Hintergrund sei die Begründung, mit der die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen eingeführt worden sei, weder nachvollziehbar noch grundgesetzkonform. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stehe dem entgegen, meint die AfD-Fraktion. Die erste Beratung des Gesetzentwurfs steht am 11.10.2018 auf der Tagesordnung des Bundestages.
Redaktion beck-aktuell, 10. Oktober 2018.
Zum Thema im Internet
Den AfD-Gesetzentwurf (BT-Drs.
19/4810) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Haydn-Quindeau, Die "Ehe für alle" - ein Verstoß gegen die Institutsgarantie des Art. 6 GG, NJOZ 2018, 201
Knoop, Die Ehe für alle, NJW-Spezial 2017, 580
Ipsen, Ehe für alle - verfassungswidrig?, NVwZ 2017, 1096