Gesetze, Ordnungsrufe, Immunitätsaufhebungen – die 19. Wahlperiode

Die unerwartete Corona-Krise und die erstmalige Beteiligung der AfD – das waren zwei zentrale Entwicklungen, die die nun zu Ende gehende 19. Wahlperiode des Bundestags geprägt haben. Im Rückblick auf die vergangenen vier Jahre zeigt sich, dass die Pandemie die Arbeitsfähigkeit des Parlaments nicht geschmälert hat, wie ein Blick in die Statistik zeigt. 864 Gesetzesvorlagen wurden seit 2017 in den Bundestag eingebracht, davon 486 von der Regierung.

524 Gesetzesvorlagen verabschiedet

Bis zur letzten Sitzungswoche verabschiedete das Parlament 524 dieser Gesetzesvorlagen. Allein am Donnerstag kam noch einmal ein gutes Dutzend dazu. In der vorherigen Wahlperiode hatte der Bundestag 555 Gesetze verabschiedet. Die letzte reguläre Sitzung am Freitag war die 237. in dieser Wahlperiode. In den vier Jahren davor trat der Bundestag 245 Mal zusammen. Bei seiner vorletzten Sitzung am Donnerstag stellte er einen Rekord für diese Wahlperiode auf – sie endete wegen der umfangreichen Tagesordnung erst um 2.30 Uhr morgens. Das übertraf auch die längste Sitzung in der vorherigen Wahlperiode, die bis 2.01 Uhr gedauert hatte.

Deutlich mehr Plenardrucksachen

Diesmal trafen sich die Ausschüsse zu gut 2.800 Sitzungen, das waren etwa 100 mehr als in der 18. Wahlperiode. Bis zu dieser Sitzungswoche gab es 236 namentliche Abstimmungen, in der 18. Wahlperiode waren es 213 gewesen. Stark zugenommen hat die Zahl der produzierten Plenardrucksachen: Ihre Zahl stieg von 13.705 (18. WP) auf nun 30.832 (Stand: 18.06.2021).

Zunahme von Ordnungsmaßnahmen

Die Zahl der gegen Abgeordnete verhängten Ordnungsmaßnahmen lässt den Schluss zu, dass das Klima im Bundestag rauer geworden ist. So wurden bis zum Beginn der letzten regulären Sitzungswoche 47 Ordnungsrufe erteilt – so viele wie seit der 11. Wahlperiode nicht mehr. In der vorherigen waren es beispielsweise nur zwei gewesen. Anlass waren vor allem unparlamentarische Äußerungen von Abgeordneten, unparlamentarisches Verhalten oder Kritik am amtierenden Präsidenten. Zu den 47 Ordnungsrufen kamen noch neun Rügen.

Immunität deutlich häufiger aufgehoben

Deutlich häufiger als früher wurde die Immunität von Abgeordneten aufgehoben, etwa um Strafverfahren oder den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse zu ermöglichen. 25 Mal wurden entsprechende Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung in der bald endenden Wahlperiode angenommen – nicht zuletzt im Zuge der Maskenaffäre. In der 18. Wahlperiode waren es nur vier gewesen, in der 17. nur neun.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2021 (dpa).