Europaweit kompatibles Verfahren geplant
Für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung werde ein rechtssicheres europaweit kompatibles Verfahren eingeführt, bei dem die beteiligten Handelsregister digital miteinander kommunizieren, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
Spruchverfahren künftig offen für beide Gruppen von Minderheitsgesellschaftern
Für grenzüberschreitende und für innerstaatliche Umwandlungen würden die Rechte der Minderheitsgesellschafter vereinheitlicht, die Ungleichbehandlung von Minderheitsgesellschaftern übertragender und übernehmender Gesellschaften bei der Verschmelzung würde beendet. Das Spruchverfahren stehe künftig beiden Gruppen von Minderheitsgesellschaftern zur Verfügung.
Ausgleich durch zusätzliche Aktien
Aktiengesellschaften erhalten nach der geplanten Neuregelung die Möglichkeit, erforderliche Anpassungen der Wertverhältnisse übertragender und übernehmender Gesellschaften durch zusätzliche Aktien auszugleichen. Das schone die Liquidität und erleichtere Investitionen im Zuge von Umstrukturierungen, so das Bundesjustizministerium.
Mehr Schutz für Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren
Der Schutz der Gesellschaftsgläubiger im Umwandlungsverfahren werde gestärkt und ihr Rechtsschutz effizient ausgestaltet.
Arbeitnehmer sollen Rechte besser wahrnehmen können
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nach dem Entwurf bei grenzüberschreitenden Umwandlungen ihrer Arbeitgeber eigene Rechte auf frühzeitige und umfassende Information über das Umwandlungsvorhaben erhalten, um ihre Rechte effektiv wahrnehmen zu können.