Gesetz zur Fluthilfe passiert Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat am Freitag den Gesetzentwurf für das Aufbauhilfegesetz in der Fassung von zwei Änderungsanträgen gebilligt. Mit der Neuregelung, die einen "Solidaritätsfonds" mit bis zu 30 Milliarden Euro vorsieht, sollen die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bewältigt und gleichzeitig das Infektionsschutzgesetz zur Corona-Bekämpfung geändert werden.

Bundestag stimmt in der kommenden Woche ab

Über die Vorlage mit dem vollen Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze" stimmt der Bundestag in der kommenden Woche ab.

Kritik von Oppositionsabgeordneten

Wie der parlamentarische Pressedienst berichtetet, verwiesen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen in der Diskussion auf die rechtspolitischen Aspekte des Entwurfs, mit dem die vom Juli-Hochwasser geschädigten Flutregionen unterstützt werden. So soll die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen. Weiter ist eine Verlängerung der Frist vorgesehen, innerhalb derer die Corona-Regeln für Hauptversammlungen und vergleichbare Versammlungen gelten. Oppositionsabgeordnete kritisierten neben inhaltlichen Aspekten, dass der Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz erst in der Nacht vorgelegt worden sei.

Stellungnahme im Hinblick auf ESM-Streit beschlossen

Der Ausschuss beschloss ferner bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und der Linken die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Az. 2 BvR 1111/21 über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Vertrages über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Sieben Bundestagsabgeordnete der FDP hatten als Privatpersonen im Juni eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Redaktion beck-aktuell, 3. September 2021.