Bundestag stimmt in der kommenden Woche ab
Über die Vorlage mit dem vollen Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021' und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze" stimmt der Bundestag in der kommenden Woche ab.
Kritik von Oppositionsabgeordneten
Wie der parlamentarische Pressedienst berichtetet, verwiesen Abgeordnete der Koalitionsfraktionen in der Diskussion auf die rechtspolitischen Aspekte des Entwurfs, mit dem die vom Juli-Hochwasser geschädigten Flutregionen unterstützt werden. So soll die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt werden, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen unter anderem beim Pfändungsschutz vor, um Betroffenen mit Finanzengpässen Luft zu verschaffen. Weiter ist eine Verlängerung der Frist vorgesehen, innerhalb derer die Corona-Regeln für Hauptversammlungen und vergleichbare Versammlungen gelten. Oppositionsabgeordnete kritisierten neben inhaltlichen Aspekten, dass der Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz erst in der Nacht vorgelegt worden sei.
Stellungnahme im Hinblick auf ESM-Streit beschlossen
Der Ausschuss beschloss ferner bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und der Linken die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Az. 2 BvR 1111/21 über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Vertrages über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Sieben Bundestagsabgeordnete der FDP hatten als Privatpersonen im Juni eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.