Gesetz zu Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen

Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Das Gesetz sieht insbesondere Strafverschärfungen bei Taten sexualisierter Gewalt gegen Kinder und dem Besitz von Kinderpornografie vor. Für diese Taten gilt nun eine Mindeststrafe von einem Jahr und sie sind damit zu Verbrechen heraufgestuft worden.

Strafschärfungen wichtiges Zeichen

"Der bessere Schutz von Kindern vor Missbrauchstaten ist ein wichtiges Zeichen, das schon lange überfällig war", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Die Strafverschärfungen im Bereich der Kinderpornografie seien wichtig, so die Ministerin, weil ein geringer Strafrahmen auch die Ermittlungsmöglichkeiten erheblich eingrenze. Die Folge sei, dass sich Konsumenten mit etwas Grundwissen bisher nahezu gefahrenlos Kinderpornografie verschaffen konnten.

Gesetz muss effektiv angewandt werden

Zur effektiven Anwendung des Gesetzes fordert Kühne-Hörmann bessere Ermittlungswerkzeuge für die Behörden. Die ausgesetzte Verkehrsdatenspeicherung müsse endlich wieder eingesetzt werde. Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehöre zu den vordringlichsten Aufgaben der Zeit. Gerade dort werde kinderpornografisches Material in Mengen angeboten. Die Ermittler hätten häufig große Schwierigkeiten, die Täter zu ermitteln, wenn diese im Internet keine Informationen von sich preisgeben.

Digitaler Fußabdruck häufig einziger Anhaltspunkt

In diesen Fällen sei der digitale Fußabdruck häufig der einzige Anhaltspunkt, "den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen". Es sei "völlig unbefriedigend, dass ohne die Verkehrsdatenspeicherung ausschließlich die Täter geschützt werden und nicht die Opfer", so Eva Kühne-Hörmanns abschließender Appell.

Redaktion beck-aktuell, 25. März 2021.