Durch eine verschärfte Meldepflicht sollen grenzüberschreitende Steuerschlupflöcher schneller erkannt und gestopft werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am 12.12.2019 verabschiedet hat. Wenn der Bundesrat ebenfalls grünes Licht gibt, müssen Banken, Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer künftig melden, wenn sie zu fragwürdigen Steuersparmodellen beraten haben.
EU-Richtlinie umgesetzt
Seit Gewinne verstärkt in Staaten mit vorteilhaften Steuersystemen verlagert werden, komme es zu einem beträchtlichen Rückgang der Steuereinnahmen, hieß es zur Begründung. Die Meldepflicht, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, soll es den Behörden erleichtern, Steuertricks frühzeitig zu identifizieren.
Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/14685) und Beschlussempfehlung mit Änderungen (BT-Drs. 19/15876) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Wirtschaft lehnt weitere Steuermeldepflicht ab, ZD-Aktuell 2019, 06862
Trageser/Schenk, Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Ausgewählte Problemfelder aus Sicht der Finanzindustrie, BB 2019, 2910
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Gesetzentwurf: Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen notifiziert werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.11.2019, becklink 2014606