Gesetz gegen Abmahnmissbrauch passiert Ausschuss

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 09.09.2020 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BT-Drs. 19/12084) mit den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen zur Annahme empfohlen. Die geplante Neuregelung sieht mehrere gesetzgeberische Maßnahmen zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen vor. Gegen die Vorlage stimmten Grüne und AfD; Linke und FDP enthielten sich.

Abmahnungen sollen finanziell uninteressanter werden

Dem Entwurf zufolge mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Vorgesehen seien daher höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen.

Opposition kritisiert "verpasste Chance"

Die Opposition kritisierte den Entwurf, insbesondere die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe. Sie sprach außerdem von einer verpassten Chance, von unberechtigten Abmahnungen Betroffene besser zu schützen. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs (BT-Drs. 19/13205) sowie Anträge von FDP und Grünen zum selben Thema (BT-Drs. 19/13165, 19/6438) wurden abgelehnt.

Keine Änderung des BVerfGG zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Ebenfalls keine Mehrheit bekam ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des BVerfGG, mit dem ein Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland verankert werden soll (BT-Drs. 19/14025). Der Entwurf sah die Schaffung einer weiteren Klagemöglichkeit vor, um Streitfragen abschließend zu klären. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sprachen formale Gründe gegen den Entwurf, weil Organstreitverfahren und Normenkontrollklage vermischt würden. Außerdem würden Bundestag und Bundesregierung durch eine Auslagerung von Entscheidungen an das Bundesverfassungsgericht geschwächt. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt.

Neuanfang für Schuldner soll in Anhörung diskutiert werden

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (BT-Drs. 19/21981) und dem Entwurf der Grünen-Fraktion für ein Gesetz zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BT-Drs. 19/18681) am 30.09.2020. Der Bundesregierung zufolge sollen gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie "redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang" erhalten. Der Bundestag debattiert am 09.09.2020 in erster Lesung über den Regierungsentwurf.

Anhörung zu verstärktem Mieterschutz beschlossen

Dem Grunde nach beschlossen wurde eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen mit dem Titel "Mieterschutz stärken – Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern" (BT-Drs. 19/20542). Die Terminierung der dem Grunde nach bereits beschlossenen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (BT-Drs. 19/20540) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund ist ein in Arbeit befindlicher Vorschlag der Bundesregierung zu diesem Thema.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2020.