Musterklage ausgeweitet
Copilot Andreas Lubitz hatte den von ihm geführten Germanwings-Airbus Ermittlungen zufolge am 24.03.2015 absichtlich gegen einen Berg in den französischen Alpen gesteuert. 150 Menschen starben. Einer bereits im Frühjahr eingereichten Musterklage von vier Angehörigen seien nun weitere 194 Hinterbliebene gefolgt, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts Essen. Die Angehörigen verlangen Schmerzensgeld für den Tod ihrer Familienmitglieder.
Flugausbildung in Arizona
Seine Ausbildung bei der im US-Bundesstaat Arizona gelegenen Flugschule hatte Lubitz wegen einer schweren Depression nur mit einer Sondergenehmigung beenden können. Die Kläger werfen der Flugschule nun Versäumnisse vor. Die notwendigen Konsequenzen seien nicht gezogen worden. Die Flugschule Airline Training Center Arizona (ATCA) gehört zur Lufthansa-Gruppe.
US-Gericht hält sich nicht für zuständig
Die Klage war bereits 2016 in Arizona am Sitz der Flugschule eingereicht worden. Dort wurde sie zurückgewiesen mit dem Hinweis, sich an ein deutsches Gericht zu wenden. Wenn die deutsche Justiz ablehne, wollen sich die US-Richter den Fall noch einmal anschauen. Die Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Diese sind nach Auffassung zahlreicher Hinterbliebener aber zu gering. Am Landgericht Düsseldorf sind ebenfalls Zivilklagen in Sachen Germanwings-Absturz anhängig.