Geringere Strafen für Angeklagte im "Luxleaks"-Prozess

Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch im Jahr 2016 verurteilt worden. Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Bewährungsstrafe und Geldbußen

Das Berufungsgericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1.500 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1.500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20.000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1.000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2017 (dpa).

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