EuGH ernennt drei Richter und einen Generalanwalt

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben drei Richterinnen und Richter und einen Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union ernannt. Zu Richtern ernannt wurden Koen Lenaerts aus Belgien, Ineta Ziemele aus Lettland und Jan Passer aus der Tschechischen Republik. Athanasios Rantos aus Griechenland wurde nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zum Generalanwalt ernannt.

Neuer Generalanwalt nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU

Die Amtszeit von vierzehn Richterinnen und Richtern und sechs Generalanwältinnen und Generalanwälten des Gerichtshofs läuft am 06.10.2021 ab. Herr Koen Lenaerts wurde im Zuge der teilweisen Neubesetzung der Stellen des Gerichtshofs für den Zeitraum vom 07.10.2021 bis zum 06.10.2027 zum Richter ernannt. Frau Ineta Ziemele wurde nach dem Rücktritt von Herrn Egils Levits für den Zeitraum vom 07.09.2020 bis zum 06.10.2024 zur Richterin ernannt. Herr Jan Passer wurde nach dem Rücktritt von Herrn Jiří Malenovský für den Zeitraum vom 06.10.2020 bis zum 06.10.2024 zum Richter ernannt. Herr Athanasios Rantos wurde nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU für den Zeitraum vom 07.09.2020 bis zum 06.10.2021 zum Generalanwalt ernannt.

Hintergrundinformationen

Die Richterinnen und Richter und Generalanwältinnen und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen nach Anhörung eines Ausschusses ernannt, der die Aufgabe hat, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausübung der betreffenden Tätigkeiten abzugeben. Es werden Persönlichkeiten ausgewählt, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten. Um für ein Amt beim Gerichtshof ernannt werden zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristinnen bzw. Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Um für ein Amt beim Gericht ernannt werden zu können, müssen sie über die Befähigung zur Ausübung hoher richterlicher Tätigkeiten verfügen.

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2020.