"Gerichtsstandbestimmungsanträge" in 21 Fällen
Deswegen hat das LG München I in 21 Fällen "Gerichtsstandbestimmungsanträge" beim OLG Stuttgart gestellt, wie das dortige OLG auf Anfrage mitteilte. Sollte das OLG zu Gunsten Münchens entscheiden, werden die dort beteiligten Kammern voraussichtlich bei weiteren Fällen die Übernahme verweigern. "Teilweise wird die in den vorgelegten Verfahren zu erwartende Entscheidung des OLG abgewartet, bevor über die Übernahme oder Nichtübernahme entschieden wird", heißt es beim LG München I. Am OLG werde jeder Fall gesondert geprüft, erklärte eine Sprecherin in Stuttgart. "Die Entscheidung ist nur für das jeweilige Verfahren bindend." Über eine einstellige Zahl von Klagen gegen EY ist in München bereits entschieden, in diesen Fällen haben die Kläger verloren.
Streit um mögliche Pflichtverletzungen der Prüfer
EY hatte die mutmaßlich gefälschten Wirecard-Bilanzen bis 2018 über Jahre testiert. Die Klagen stützen sich darauf, dass die EY-Prüfer dabei nicht sorgfältig gewesen seien und damit ihre Pflichten verletzt hätten. Der mittlerweile zerschlagene Wirecard-Konzern hatte am 25.06.2020 nach dramatischen Wochen und Monaten Insolvenz angemeldet. Zunächst hatte der Zahldienstleister mehrfach die Vorlage der Jahresbilanz 2019 verschoben und schließlich am 18.06. eingeräumt, dass 1,9 Milliarden Euro angeblich auf südostasiatischen Treuhandkonten verbuchte Gelder nicht existierten. Unmittelbarer Auslöser war, dass EY das Testat für die Bilanz 2019 verweigerte.
Staatsanwaltschaft geht von "bandenmäßigem Betrug" aus
Die Staatsanwaltschaft München geht von "bandenmäßigem Betrug" aus, bei dem kreditgebende Banken und Investoren um über drei Milliarden Euro geprellt worden sein sollen. Demnach soll die Chefetage des früheren Dax-Konzerns spätestens 2015 begonnen haben, die Bilanzen mit erdichteten Scheinumsätzen zu fälschen. Vorwürfe gab es daher von Beginn an auch gegen EY. "Wir bei EY Deutschland bedauern sehr, dass der Betrug bei Wirecard nicht früher aufgedeckt wurde und werden entschieden handeln, damit sich ein Fall wie Wirecard nicht wiederholt", erklärte ein Sprecher der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.