Gericht weist VW-Antrag gegen Sonderprüfung im Abgasskandal zurück

Volkswagen ist mit dem Versuch gescheitert, eine unabhängige Sonderprüfung im Abgasskandal zu verhindern. Das Oberlandesgericht Celle habe einen entsprechenden Antrag des Autobauers zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin am 30.11.2017. Damit bleibt es bei der OLG-Entscheidung von Anfang November, dass die Abläufe rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen unabhängig geprüft werden sollen.

Aktionärsvertreter beantragten Untersuchung

Beantragt worden war diese Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.

Gericht verneint Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung

Das Gericht in Celle wies zudem den VW-Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurück. Nach Auffassung des Senats sind keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, was Voraussetzung für eine Zulassung wäre, hieß es.

Anleger hoffen auf Erstattung der Verluste

Nach dem Bekanntwerden von gefälschten Stickoxidwerten bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen.

OLG Celle

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2017 (dpa).