Der TÜV Rheinland ist im Skandal um fehlerhafte Brustimplantate in Frankreich zur Zahlung von Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt worden. Das Handelsgericht von Toulon sprach 20.000 Klägerinnen am 20.01.2017 jeweils 3000 Euro zu, wie die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete. Der TÜV kündigte Berufung an und wies darauf hin, dass eine ähnliche Entscheidung des gleichen Gerichts im Sommer 2015 vom Berufungsgericht aufgehoben wurde.
Hersteller des Implantats inzwischen insolvent
Der inzwischen insolvente französische Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Der TÜV hatte die Produktion von PIP zertifiziert. Andere Gerichte hatten jedoch mehrfach entschieden, auch der TÜV sei vom Hersteller getäuscht worden.
Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ortner/Daubenbüchel, Medizinprodukte 4.0 – Haftung, Datenschutz, IT-Sicherheit,
NJW 2016, 2918
Molitoris/Klindt, Aktuelle Entwicklungen im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht, NJW 2016, 2464
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