"Bild" muss bestimmte Äußerungen über Kardinal Woelki unterlassen

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat mit einer Klage gegen "Bild" einen Erfolg erzielt. Die Zeitung darf bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung eines Pfarrers nicht mehr verbreiten, urteilte das Kölner Landgericht am Mittwoch. Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals. Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht von "Bild" gewehrt.

Springer will in Berufung gehen

Der Medienkonzern Axel Springer, zu dem "Bild" gehört, will nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Berufung einlegen. Woelki hatte den Pfarrer 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten von Düsseldorf befördert. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn.

"Bild" blieb Beweis schuldig

Nach Auffassung Woelkis hat "Bild" fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers zum Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Laut Urteil hätten die Beklagten "aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerungen" vor Gericht beweisen müssen, dass Woelki den Inhalt der Dokumente kannte, als er über die Beförderung des Pfarrers entschied. Dies sei den Beklagten – der Axel Springer SE und einem Reporter – aber nicht gelungen.

Springer-Konzern kritisiert Urteil

In dem Verfahren war auch Woelki selbst vor Gericht aufgetreten und hatte erneut betont, die Personalakte des Pfarrers nicht gekannt zu haben. Auch die Vernehmung von zwei Zeugen habe die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt, urteilte die Kammer. Der Sprecher des Axel-Springer-Konzerns bezeichnete die Entscheidung des LG als "skandalös": "Die legitimierte Aufgabe der Presse, Missbrauchstaten aufzudecken, wird durch die vom LG Köln angelegten Maßstäbe unmöglich gemacht."

Woelki schon früher gegen "Bild" erfolgreich

Woelkis Anwalt Carsten Brennecke äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. "Das Verfahren hat gezeigt, dass Kardinal Woelki bei der Ernennungsentscheidung des Priesters keine Kenntnis der belastenden Aktenstücke hatte." Auch bei früheren Klagen gegen "Bild" hatte Woelki überwiegend Recht bekommen. Unabhängig von dem Rechtsstreit zwischen Woelki und dem Unternehmen Axel Springer laufen gegen den Kardinal strafrechtliche Ermittlungen. Dabei geht es um den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Versicherung.

Kritik an Umgang mit Missbrauchsvorwürfen

Der Kölner Oberhirte steht seit längerer Zeit unter Druck und wird unter anderem wegen seines Umgangs mit Missbrauchsvorwürfen kritisiert. Über sein eingereichtes Rücktrittsgesuch hat Papst Franziskus bisher noch nicht entschieden.

LG Köln, Urteil vom 26.04.2023 - 28 O 293/21

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2023 (dpa).