Gericht: UBS-Kundendaten dürfen an französische Steuerbehörde gehen

Schwere Schlappe für die Schweizer Großbank UBS: Die Schweizer Behörden können Kundendaten zu rund 40.000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden weitermelden. Das entschied das schweizerische Bundesgericht in Lausanne am 26.07.2019. Die UBS hatte sich dagegen gewehrt. Entscheide des Bundesgerichts können mit keinem ordentlichen Rechtsmittel mehr angefochten werden.

Französische Behörden baten um Amtshilfe

Hintergrund war eine Bitte um Amtshilfe aus Frankreich. Die dortigen Behörden hatten von Kollegen aus Deutschland Listen mit Kontonummern erhalten. Sie argwöhnen, dass Franzosen auf diesen Konten in der Schweiz unversteuerte Gelder verstecken.

UBS-Klage gegen Daten-Herausgabe zunächst erfolgreich

Die schweizerische Steuerverwaltung wollte die Kundendaten aushändigen, aber die UBS klagte. Sie erhielt in einer ersten Instanz Recht. Die Franzosen hätten ihren Verdacht auf Steuerhinterziehung der Kontobesitzer nicht ausreichend begründet, meinte das Bundesverwaltungsgericht. Allein ein Konto in der Schweiz zu haben, reiche dafür nicht aus. Die Steuerverwaltung hatte dagegen Berufung eingelegt. 

UBS wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern zu Milliardenstrafe verurteilt

"Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis", teilte die UBS mit. "Da dies den gesamten Schweizer Finanzplatz betrifft, verweisen wir für weitere Kommentare auf die Bankiervereinigung." Die UBS war in Frankreich erst im Februar 2019 wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern zu einer Milliardenstrafe verurteilt worden. Sie hat das Urteil angefochten. Das Bundesgericht verlangte die Zusicherung, dass die jetzt freigegebenen Daten in dem Strafprozess nicht verwendet werden.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juli 2019 (dpa).