Gericht: Teilerfolg für Russland im Yukos-Prozess

Im Milliardenstreit mit den Altaktionären des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos hat Russland nach einem höchstrichterlichen Urteil einen Teilerfolg errungen. Der Hohe Rat der Niederlande hob am Freitag in Den Haag ein Urteil der Berufungsinstanz auf und verwies das Verfahren in einem Punkt zurück. Damit gibt es in dem bereits sieben Jahre dauernden Streit noch keine Entscheidung über die Zahlung von mehr als 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz.

Streit um Enteignung

Ein internationales Schiedsgericht in Den Haag hatte 2014 den Alt-Aktionären 50 Milliarden US-Dollar Schadenersatz (rund 46 Milliarden Euro) zugesprochen, weil Yukos zu Unrecht enteignet worden sei. Doch zwei Jahre später hatte das Bezirksgericht in Den Haag den Anspruch nach Klage von Russland kassiert. Dagegen hatten die Altaktionäre Berufung eingelegt und Recht bekommen. Daraufhin war Moskau vor den Hohen Rat gezogen. In einem Punkt gaben die Richter jetzt Moskau recht. Das Berufungsgericht habe zu Unrecht aus Verfahrensgründen den Einwand Russlands abgewiesen, dass die Aktionäre im Schiedsverfahren Betrug begangen hätten. Darüber müsse das Gericht in einem neuen Verfahren inhaltlich urteilen.

Zehn Jahre Haft für Chodorkowski

Yukos gehörte dem früheren Oligarchen Michail Chodorkowski, einem scharfen Kritiker des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Russland hatte den Konzern 2006 für insolvent erklärt, weil Chodorkowski angeblich Milliarden Euro Steuern nicht gezahlt hatte. Der Konzern wurde zerschlagen. Chodorkowski hatte bis zur seiner Freilassung 2013 zehn Jahre lang in Haft gesessen. Das Schiedsgericht hatte aber festgestellt, dass es darum gegangen sei, "Chodorkowski als potenziellen Rivalen von Präsident Putin auszuschalten und sich das Eigentum von Yukos anzueignen".

Redaktion beck-aktuell, 5. November 2021 (dpa).