Im Kampf gegen klimaschädliche Treibhausgase hat der Staatsrat, Frankreichs oberstes französisches Verwaltungsgericht, der Regierung eine Frist bis zum 31.03.2022 gesetzt. Bis dahin müsse die Regierung "zusätzliche Maßnahmen" ergreifen, um das Klimaschutzziel einer Emissions-Verminderung um 40% bis 2030 zu erreichen. Das teilte der Staatsrat am Donnerstag in Paris mit.
Küstengemeinde fordert zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Regierung
Die nordfranzösische Küstengemeinde Grande-Synthe in der Nähe von Dünkirchen hatte sich an den Staatsrat gewandt - sie fordert schon länger zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Regierung. Die Richterinnen und Richter hatten bereits festgestellt, dass die Gemeinde am Meer besonders von Auswirkungen des Klimawandels betroffen sei.
Auch Deutschland musste Klimagesetz ändern
In Deutschland war eine Neuregelung des Klimagesetzes nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Frühjahr aufgetragen hatte, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Am 25.06.2021 gab der Bundesrat durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren grünes Licht für die Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz.
Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2021 (dpa).
Weiterführende Links
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