Japan soll Ent­schä­di­gung für ehe­ma­li­ge Sex­skla­vin­nen leis­ten

Ja­pans Re­gie­rung soll laut der Ent­schei­dung eines süd­ko­rea­ni­schen Ge­richts eine Ent­schä­di­gungs­zah­lung für zwölf Opfer der se­xu­el­ler Ver­skla­vung durch das ja­pa­ni­sche Mi­li­tär im Zwei­ten Welt­krieg leis­ten. In dem Zi­vil­pro­zess sprach das zen­tra­le Be­zirks­ge­richt in Seoul am 08.01.2021 jeder der ko­rea­ni­schen Klä­ge­rin­nen 100 Mil­lio­nen Won (74.500 Euro) zu. 

Ex­tre­me men­ta­le und phy­si­sche Schmer­zen

Nur noch fünf der zwölf Klä­ge­rin­nen sind nach Be­rich­ten süd­ko­rea­ni­scher Me­di­en am Leben. Für die be­reits ge­stor­be­nen Klä­ge­rin­nen sol­len ihre Fa­mi­li­en die Ent­schä­di­gung er­hal­ten. Den Op­fern sei "ex­tre­mer men­ta­ler und phy­si­scher Schmerz" durch das er­lit­te­ne Un­recht zu­ge­fügt wor­den, hieß es in dem Ur­teil. Doch bis­her hät­ten sie keine Ent­schä­di­gung er­hal­ten. Nach Schät­zun­gen von His­to­ri­kern wur­den im Welt­krieg bis zu 200.000 Frau­en, vor allem aus Korea und China, ge­zwun­gen, Sol­da­ten der ja­pa­ni­schen Kai­ser­ar­mee in Front­bor­del­len zu Diens­ten zu sein. Heute sind nur noch we­ni­ge der in­zwi­schen hoch­be­tag­ten Opfer am Leben.

Japan be­ruft sich auf Staa­ten­im­mu­ni­tät

Dass Japan sich dem Ur­teil beugt, gilt als un­wahr­schein­lich. Ja­pans Re­gie­rung ver­wei­ger­te eine Teil­nah­me an dem Pro­zess und be­rief sich dabei auf die Staa­ten­im­mu­ni­tät, wo­nach ein Staat nicht über einen an­de­ren zu Ge­richt sit­zen darf. Tokio sieht au­ßer­dem das Thema Ent­schä­di­gung durch einen bi­la­te­ra­len Ver­trag von 1965 als ab­ge­schlos­sen an. Der Streit um die Ent­schä­di­gung von Sex­skla­vin­nen sowie ehe­ma­li­gen Zwangs­ar­bei­tern aus Korea be­las­tet die Be­zie­hun­gen bei­der Län­der seit Jahr­zehn­ten. Das Ver­fah­ren in Süd­ko­rea wurde in den ver­gan­ge­nen Jah­ren immer wie­der ver­scho­ben, weil Japan sich wei­ger­te, vor­be­rei­ten­de Schrift­sät­ze des Ge­richts ent­ge­gen­zu­neh­men. Erst im Jahr 2020 be­gan­nen die An­hö­run­gen vor Ge­richt.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2021 (dpa).

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