Gericht berechnet Datum falsch: BGH verlangt neuen Prozess

Wegen eines Rechenfehlers hat der Bundesgerichtshof ein Urteil um die beinahe tödlichen Schüsse auf einen Rockerboss in Hamburg-St.-Pauli aufgehoben. Das Landgericht müsse erneut über die Anklage wegen Anstiftung zum versuchten Mord verhandeln, heißt es in der Entscheidung vom 12.11.2019 (Az.: 5 StR 542/19, BeckRS 2019, 28823).

Urteilsbegründung einen Tag zu spät vorgelegt

Die zuständige Strafkammer am LG hatte 19 Tage lang über den Fall verhandelt, die schriftliche Urteilsbegründung dann aber einen Tag zu spät auf der Geschäftsstelle des Gerichts vorgelegt. "Der Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des – sehr sorgfältig begründeten – Urteils", erklärten die Bundesrichter.

Opfer mit fünf Schüssen lebensgefährlich verletzt

Der 29-jährige Angeklagte war am 03.06.2019 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer war davon überzeugt, dass er aus dem Gefängnis heraus aus Rache den Mord an dem Rockerboss in Auftrag gegeben hatte. Im Sommer 2018 war das Opfer kurz vor Mitternacht mit fünf Schüssen lebensgefährlich verletzt worden.

Auch Vater des 29-Jährigen als Mittäter angeklagt

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft auch den in Bulgarien gefassten Schützen und den Vater des 29-Jährigen als Mittäter angeklagt. Der Vater soll die Tat mit geplant und die Waffe besorgt haben, sagte ein Gerichtssprecher am 28.11.2019. Die Verantwortlichen am LG hoffen nun auf ein gemeinsames Verfahren für alle drei Angeklagten.

Noch bis 2021 wegen anderer Straftat im Gefängnis

Der 29-Jährige muss wegen einer anderen Straftat noch bis 2021 im Gefängnis bleiben. Zuvor hatten das "Hamburger Abendblatt" und andere Medien über die Entscheidung des BGH berichtet.

BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - 5 StR 542/19

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2019 (dpa).

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