Um die Behinderung von Einsatzkräften an Unfallorten durch Gaffer stärker zu ahnden, haben Niedersachsen und Berlin vor knapp einem Jahr eine Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs.:18/9327) liegt dem Bundestag vor, wurde dort aber noch nicht beraten.
Bei Behinderung von Einsatzkräften künftig sogar Freiheitsstrafe möglich
Kern des Entwurfs ist, dass es eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe für diejenigen geben soll, die bei “Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not“ die Feuerwehr, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst behindern. Schon heute kann derjenige, der im Weg steht und Rettungskräfte behindert, wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Die Polizei kann auch einen Platzverweis erteilen. Wer im Vorbeifahren mit dem Handy Aufnahmen von einem Unfall macht, kann wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot verfolgt werden.
Redaktion beck-aktuell, 7. März 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf des Bundesrats (BT-Drs.:18/9327) finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags als pdf-Datei hinterlegt,
Aus der Datenbank beck-online
Pistorius, Härtere Strafen für Gaffer?, ZRP 2016, 158
Nehm, Härtere Strafen für Gaffer?, ZRP 2016, 158
Aus dem Nachrichtenarchiv
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