Der BGH hat die Verurteilung eines islamistischen Einzeltäters wegen der Vorbereitung eines Giftanschlags in Deutschland bestätigt. Der damals 25-jährige Iraner war Anfang 2023 in einem spektakulären Anti-Terroreinsatz in Castrop-Rauxel im Ruhrgebiet festgenommen worden und später vom LG Dortmund zu vier Jahren Haft mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, seien keine Rechtsfehler festzustellen gewesen. Das Urteil wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung gemäß § 89c StGB ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 21.08.2024 - 3 StR 122/24).
Objektive Gefahr bestand nie
Mit einer selbst hergestellten giftigen Substanz hatte der Iraner nach Überzeugung der Dortmunder Richterinnen und Richter laut Urteil aus dem November 2023 einen Anschlag in Deutschland verüben und damit möglichst viele Menschen töten wollen. Er hatte demnach bereits über das Internet Kontakt zur terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aufgenommen und nach Anleitung einer unbekannten Person begonnen, die frei verkäuflichen Substanzen zur Herstellung von Cyanid zu besorgen. Dass die erworbenen Materialien tatsächlich zur Giftherstellung ungeeignet waren, ahnte er nicht.
Dass damit objektiv keine Gefahr für die Bevölkerung bestand, hielten die Richterinnen und Richter beim BGH wie die in Dortmund für irrelevant bezüglich der Strafbarkeit. Auch die Annahme des LG, das Ansammeln verschiedener vermeintlich zur Giftherstellung benötigter Grundstoffe sei als Terrorismusfinanzierung strafbar, halte der rechtlichen Kontrolle stand, so der BGH.
Der junge Mann war zusammen mit seinem Bruder im Januar 2023 nach dem Hinweis eines Nachrichtendienstes festgenommen worden. Chats mit mehreren Personen, die dem Islamischen Staat nahestehen sollen, hatten die Terrorfahnderinnen und -fahnder auf den Iraner aufmerksam werden lassen. Bereits 2019 wurde er vom LG Dortmund unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt, weil er einen schweren Ast von einer Autobahnbrücke auf einen fahrenden Pkw geworfen hatte. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme wegen des geplanten Giftanschlags war er nicht auf freiem Fuß, sondern in einer Entziehungsanstalt untergebracht und durfte über Lockerungen die Wochenende teilweise mit seiner Familie verbringen.