Einführung für 2024 anvisiert
Vorgesehen ist, dass Partner künftig nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen lang bezahlt frei machen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Die Neuerung, die im Koalitionsvertrag vereinbart ist, beträfe den zweiten Elternteil, also in den allermeisten Fällen die Väter – da Mütter durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt werden. Die geplante Freistellung soll laut Paus im Mutterschutzgesetz verankert und von der Arbeitgeberseite bezahlt werden. Die Einführung ist für 2024 anvisiert – und damit deutlich später als erwartet.
Appell an Unternehmen
"Das hat mit der Krise zu tun", erklärte Paus zur Begründung. "Da die Unternehmen derzeit erhöhte Energiekosten und eine schwere Zeit in der Krise haben, haben wir die Einführung der Freistellung aber etwas nach hinten geschoben." Generell sollte es aus Sicht der Familienministerin mehr Unternehmen geben, die die zusätzliche Vaterschaftszeit auch ohne gesetzlichen Zwang anbieten. Das sei auch mancherorts schon der Fall. "Gerade die ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes sind für beide Elternteile eine ganz wichtige Zeit", betonte Paus. Mit der Freistellung wolle die Bundesregierung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen. Zu Jahresbeginn hatte unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit deutlicher Ablehnung auf die Pläne reagiert.