Die Venedig-Kommission des Europarates (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) hat am 11.12.2017 festgestellt, dass die in Polen geplanten Reformen des Gerichtssystems gegen die polnische Verfassung sowie gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) warnt vor Eingriffen in den Rechtsstaat und hat sich daher einer von der Vollversammlung des Europäischen Rates der Anwaltschaften (CCBE) verabschiedeten Resolution angeschlossen.
Reform sieht "massive Eingriffsmöglichkeiten in polnische Justiz" vor
Die in Polen geplanten Reformen des Gerichtssystems ermöglichten Legislativen und der Exekutiven massive Eingriffsmöglichkeiten in die polnische Justiz, gefährdeten so die Rechtsstaatlichkeit und könnten mittelbar auch in rechtsstaatswidriger Weise die anwaltliche Tätigkeit für die jeweiligen Mandanten beeinträchtigen, fasst die BRAK die Ergebnisse der Venedig-Kommission zusammen.
BRAK betont Bedeutung unabhängiger Richterschaft für Rechtsstaat
"Eine unabhängige Richterschaft gehört zu den Grundpfeilern eines funktionierenden Rechtsstaates", sagte Thomas Remmers, Vizepräsident der BRAK. Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive in die Zusammensetzung und Funktionsweise der höchsten Gerichte verletzten diese Unabhängigkeit. Hierzu gehöre auch die geplante Verkürzung der Amtszeit der höchsten polnischen Richter und die Möglichkeit, rechtskräftige Urteile aus besonderen Gründen nachträglich wieder aufzuheben, so Remmers.
Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2017.
Aus der Datenbank beck-online
Niezgódka, Justizreform in Polen: Angriff der Exekutive auf die Justiz, NJ 2017, 360
von Bonin, Die Rechtsstaatsunion in Gefahr?, EuZW 2017, 785
Leppich, Justizkrise in Polen verschärft sich, DRIZ 2017, 270
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