Baden-Württemberg will die angekündigte Notbremse der Bundesregierung schon mit der ohnehin vorgesehenen Aktualisierung der Corona-Verordnung des Bundeslandes ab dem 19.04.2021 umsetzen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Donnerstag mit. "Jeder Tag zählt in der Pandemiebekämpfung und wir wollen den Menschen in einer Woche nicht schon wieder eine neue Verordnung präsentieren", sagte Lucha.
Ausgangsbeschränkung als wesentliche Neuerung
Die Neuerungen, die der künftige § 28b des Infektionsschutzgesetzes voraussichtlich mit sich bringen wird, würden nur noch in einzelnen Bereichen verschärfend wirken, vieles gelte in Baden-Württemberg ohnehin bereits, so Lucha weiter. Wesentlich sei vor allem, dass ab kommenden Montag ab einer Inzidenz von 100 als ultima ratio auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr vorgesehen ist. Die geplanten Änderungen befinden sich zurzeit noch in der juristischen Ausarbeitung, die Ressortabstimmung soll bis zum Wochenende erfolgen.
Redaktion beck-aktuell, 16. April 2021.
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drs. 19/28444) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Ruttloff/Wagner, Jahrestag: Der Erste! oder Lockdown des Parlamentarismus?, COVuR 2021, 129
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