Ziele: Sturz der Regierung und Zusammenbruch der demokratischen Ordnung
Dem Medienbericht zufolge habe sich der Tatverdacht unter anderem durch die Auswertung von Chat-Protokollen auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten erhärtet. Unter der Führung von Christian K. hätten sich die Männer Mitte September 2018 in einer verschlüsselten Chat-Gruppe "Planung zur Revolution" zusammengefunden. Innerhalb der Gruppe seien auch Hitlerbilder gepostet worden. In einem Beitrag zur geplanten Aktion am 03.10.2018 habe Christian K. gegenüber den anderen Mitgliedern der Gruppe geäußert, es müsse "nur so aussehen, als hätten die Parasiten angefangen!" Einer der Angeklagten habe anlässlich einer Vernehmung eingeräumt, dass mit der Aktion "Gesetze außer Kraft gesetzt werden" sollten. In Berlin habe "so etwas wie ein Bürgerkrieg, ein Aufstand entstehen" sollen. Ziel der Gruppe seien der Sturz der Regierung und der Zusammenbruch der demokratischen Ordnung gewesen. Die Ermittler würden davon ausgehen, dass der Aktion langfristig weitere Gewaltakte folgen sollten.
Christian K. mutmaßlicher Kopf der Terror-Gruppe
Laut NDR, WDR und SZ liegen dem Generalbundesanwalt Erkenntnisse vor, dass sich die Gruppe für die Aktion Schusswaffen besorgen wollte und hierzu erste Schritte unternommen hatte. Bei Hausdurchsuchungen wurden allerdings keine Schusswaffen gefunden. Der Generalbundesanwalt halte Christian K. für den "Rädelsführer" und maßgeblichen Kopf der Gruppe "Revolution Chemnitz". Andere Mitglieder der Gruppe hätten in ihren Vernehmungen durch die Bundesanwaltschaft geäußert, sie seien lediglich "neugierig" gewesen, wie es weitergehen würde oder hätten "vergessen", sich bei der Gruppe abzumelden. Einige hätten angegeben, ein "mulmiges Gefühl" bekommen zu haben, als es konkret um die Beschaffung von Schusswaffen ging. Den Beteiligten sei aber klar gewesen, dass es um tödliche Mordanschläge ging und nicht zum Spaß in die Luft geschossen werden sollte.
Gruppe hatte Kontakte ins rechte Milieu
Die Gruppe sei offenbar durch die Demonstrationen Ende August 2018 in Chemnitz beflügelt worden, bei denen es zu Ausschreitungen kam und die Polizei zeitweise die Kontrolle verloren hatte. Mitglieder von "Revolution Chemnitz" hatten sich an den Demonstrationen beteiligt. Fünf der jetzt Angeklagten hätten bereits im September 2018 eine erste Aktion als "Probelauf" durchgeführt und dabei gezielt Migranten und Linke angegriffen. Die Ermittler gingen davon aus, dass Christian K. die anderen Mitglieder von "Revolution Chemnitz" ausgewählt habe, weil sie aus verschiedenen rechtsradikalen Zusammenhängen weitere Mitglieder rekrutieren sollten, so beispielsweise aus dem Hooligan-Milieu der Fußballmannschaften Dynamo Dresden und Hansa Rostock. Die Gruppe soll auch Kontakte zur Partei "Der III. Weg" und zu "Pro Chemnitz" gehabt haben. Einer der Angeklagten war während der Demonstrationen in Chemnitz Ordner für "Pro Chemnitz". Die Gruppe sei tief vernetzt in der rechtsextremen Szene in Sachsen. Christian K. soll Mitglied von "Sturm 34" sein, einer freien Kameradschaft und kriminellen Vereinigung, die mehrere Überfälle begangen hat und 2007 vom sächsischen Innenministerium verboten wurde.
Verfassungsschutz: Neue Dynamik im Bereich des Rechtsextremismus
Christian K. habe sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen äußern wollen. In einer Analyse des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, die NDR, WDR und SZ nach eigenen Angaben vorliegt, habe sich ergeben, dass drei weitere mutmaßliche Mitglieder der nun angeklagten Gruppe "Revolution Chemnitz" ebenfalls im Zusammenhang mit "Sturm 34" aktiv waren. Die Behörde gehe von "strukturellen und organisatorischen Parallelen" zwischen "Sturm 34" und "Revolution Chemnitz" aus, ohne sie für eine Nachfolgerorganisation zu halten. Im Bereich des Rechtsextremismus gebe es eine "neue Dynamik", so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang. Die verschiedenen rechtsextremistischen Gruppen seien "sehr viel besser vernetzt als in der Vergangenheit. "Wir sehen aktuell, dass sich innerhalb der Szene kleine Gruppen bilden können, die darüber nachdenken, sich Waffen zu beschaffen und Anschläge zu begehen. Es müssen keine langjährig gefestigten Gruppen sein, sondern das können Gruppierungen sein, die sich sehr schnell sehr spontan bilden, häufig auch ohne tiefe verfestigte Ideologie dahinter", so der Verfassungsschützer.